Vom Webdesigner zum Millionär?

Als Google 2004 an die Börse ging, wurden mehr als 1000 Mitarbeiter über Nacht zu Millionären und elf sogar zu Milliardären. Der Grund: Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Was im Silicon Valley schon seit über 30 Jahren zentraler Bestandteil der Start-up Kultur ist, ist in Europa bisher wenig verbreitet. Dabei bietet Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups viele Vorteile.

Start-ups stehen in einem harten Wettbewerb um die besten Talente. Gerade in den ersten Jahren sind viele auf hochqualifizierte Entwickler und IT-Spezialisten angewiesen. Dabei können Start-ups vor allem bei jungen Fachkräften mit einer speziellen Unternehmenskultur und schnellen Entwicklungsmöglichkeiten punkten. Beim Thema Gehalt müssen sie sich allerdings den großen Konzernen und amerikanischen Elite-Universitäten deutlich geschlagen geben. Gerade in der Wachstumsphase fehlt den meisten Start-ups das Geld, um die in größeren Unternehmen üblichen hohen Gehälter für IT-Experten zu bezahlen.

Deshalb setzen viele Start-ups – vor allem in den USA – auf die Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Unternehmen. Die Beschäftigten verzichten auf ein hohes Grundgehalt und erhalten im Gegenzug die Option auf Anteile am Unternehmen. Beim erfolgreichen Verkauf oder Börsengang des Start-ups bekommen die Beschäftigten dann Aktien oder ihren Anteil am Erlös. Für die Start-ups selbst bieten solche Stock Options eine Reihe von Vorteilen. Trotz ihrer begrenzten finanziellen Mittel können sie so gefragte Spitzenkräfte ins Unternehmen holen. Gleichzeitig erhöht die Mitarbeiterbeteiligung die Motivation der Beschäftigten und bindet sie längerfristig ans Unternehmen. Schließlich führen Stock Options zu einer Annäherung der Interessen von Beschäftigten und Gründern, aber auch der Mitarbeiter untereinander. Gemeinsames Ziel ist dann vor allem das Wachstum und die Wertsteigerung des Start-ups.

Die Beteiligung der eigenen Mitarbeiter hat aber nicht nur einzelnen Start-ups geholfen, die besten Talente anzuwerben, sondern auch das gesamte Ökosystem für Gründer im Silicon Valley geprägt. Denn zahlreiche ehemalige Start-up Mitarbeiter wurden nach ihrem millionenschweren Exit selbst zu Gründern oder sog. Angel Investors – also Investoren, die innovativen Start-ups mit Startkapital unter die Arme greifen. Berühmtestes Beispiel ist die „Paypal Mafia“, eine Gruppe von ehemaligen Mitarbeitern und Gründern um Ex-CEO Peter Thiel, die nach dem Verkauf des Unternehmens an Ebay eigene Wege gingen. So gründete Elon Musk Tesla, Reid Hoffman LinkedIn und Jawed Karim, gemeinsam mit anderen, YouTube. Viele weitere Mitglieder der „Mafia“ gründeten ebenfalls erfolgreiche Start-ups oder wurden einflussreiche Venture Capital-Investoren.

In Deutschland und Europa ist die Beteiligung der eigenen Mitarbeiter am Unternehmen in der Start-ups Szene noch relativ wenig verbreitet (die ewige digitalpolitische Ausnahme Estland bestätigt auch hier die Regel). Das hat unterschiedliche Gründe: vom Risikoverhalten der Beschäftigten, über das Mindset von Gründern bis hin zum Fehlen erfolgreicher Vorbilder. Auch die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind in vielen Ländern der EU ein Hindernis. Um die hohen bürokratischen Hürden zu umgehen, setzen zahlreiche Start-ups in Europa auf sog. virtuelle Anteile. Beschäftigte erhalten dabei im Falle des Verkaufs oder Börsengangs einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen Anteil am Erlös. Damit sparen sich die Unternehmen den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Ausgabe echter Stock Options. Nachteil: die Mitarbeiter bekommen keine wirklichen Unternehmensanteile und müssen entsprechende Abstriche bei Transparenz und Rechtssicherheit machen.

Im Januar 2019 haben deshalb zahlreiche europäische Gründer einen offenen Brief an die Politik unterzeichnet, in dem sie bessere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung in Start-ups fordern. Auch der Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die Forderung. Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zur Förderung von Gründern in Deutschland „neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung“ zu prüfen. Laut eigener Aussage ist man im BMWi noch nicht fertig mit der Prüfung. Auch die deutsche Start-up Szene wird sich mit Blick auf das Bundeswirtschaftsministerium wohl noch etwas gedulden müssen.

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